Alle Antworten an einem Ort

Hier finden Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen rund um die Genossenschaft.

Genossenschaft

  • Was ist eine Genossenschaft?

    Die eingetragene Genossenschaft stellt eine Rechtsform dar, deren rechtliche Grundlage das Genossenschaftsgesetz ist. Dieses wurde bereits 1889 erlassen, aber im Laufe der Zeit umfassend geändert und angepasst. Im Jahr 2006 wurde das Gesetz noch einmal einer grundlegenden Reform, insbesondere in Hinblick auf eine Entbürokratisierung, unterzogen. Zweck der Genossenschaft ist die Förderung der wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Belange ihrer Mitglieder. Leitprinzipien der Genossenschaften sind Selbstverantwortung, Subsidiarität und Solidarität. Zur Erreichung ihrer Ziele erfordert die Genossenschaft gemeinsames wirtschaftliches Handeln ihrer Mitglieder. So steht eine Genossenschaft für Gemeinschaft, demokratische Struktur, Sicherheit und Stabilität. Weitere Infos erhalten Sie auf der Homepage des Genossenschaftsverbands Bayern

  • Welche Vorteile bietet die Genossenschaft?

    Die Genossenschaft als Rechtsform geniesst zahlreiche Vorteile. Im Gegensatz zu anderen Rechtsformen benötigt die Genossenschaft kein Mindestkapital. Die Haftung der Mitglieder kann auf ihre Geschäftsanteile begrenzt werden, somit ist das Risiko überschaubar. Eine Genossenschaft kann man ohne bedeutenden bürokratischen Aufwand gründen. Genauso sind Eigentümerveränderungen (Beitritt, Übertragung und Kündigung) ohne notariellen Vertrag möglich. Die Geschäftsanteile können jederzeit gekündigt werden und müssen nicht wie bei anderen Rechtsformen verkauft werden. Die Genossenschaft wird demokratisch geführt. D.h. jedes Mitglied hat unabhängig vom eingesetzten Kapital gleiches Stimmrecht. Dadurch bietet die Genossenschaft auch Schutz vor feindlichen Übernahmen oder einseitige Manipulation einzelner Investoren.

  • Was ist ein Geschäftsanteil?

    Der Geschäftsanteil entspricht dem Anteil eines Mitglieds am Stammkapital der Genossenschaft. Die Wertigkeit legt die Mitgliederversammlung bzw. Vertreterversammlung fest.

  • Wie werde ich Mitglied?

    Die Mitgliedschaft wird mittels Link>>Beteiligungserklärung beantragt. Der Vorstand der Genossenschaft beschließt die Aufnahme, trägt das Mitglied in die Mitgliederliste ein und benachrichtigt das Mitglied über die Aufnahme. Das Mitglied muss nun noch die nach Satzung geschuldete Einzahlung auf die Geschäftsanteile leisten.

  • Kann jeder Mitglied werden?

    Ja, die Satzung sieht keine Beschränkung vor. Bei Personen die nicht Waldbesitzer sind muss jedoch zusätzlich zum Vorstand der Aufsichtsrat zustimmen.

  • Welche Rechte hat ein Mitglied?

    Hier sei auf § 11 der Satzung verwiesen. In Folge ist dieser aufgeführt: Jedes Mitglied hat das Recht, nach Maßgabe des Genossenschaftsgesetzes und der Satzung die Leistungen der Genossenschaft in Anspruch zu nehmen und an der Gestaltung der Genossenschaft mitzuwirken. Es hat insbesondere das Recht, an der Wahl zur General- oder Vertreterversammlung teilzunehmen und sich im Rahmen der Vorschriften dieser Satzung um das Vertreteramt zu bewerben; Als Vertreter in der Vertreterversammlung Auskünfte über Angelegenheiten der Genossenschaft zu verlangen (§ 34); Anträge für die Tagesordnung der General- oder Vertreterversammlung einzureichen; hierzu bedarf es der Unterschriften mindestens des zehnten Teils der Vertreter- bzw. der Genossenschaftsmitglieder, höchstens jedoch von 150 Mitgliedern; bei Anträgen auf Berufung außerordentlicher General- oder Vertreterversammlungen mitzuwirken; zu solchen Anträgen bedarf es der Unterschriften mindestens des zehnten Teils der Vertreter- bzw. der Genossenschaftsmitglieder, höchstens jedoch von 150 Mitgliedern; nach Maßgabe der einschlägigen Bestimmungen und Beschlüsse am Jahresüberschuss und an sonstigen Ausschüttungen teilzunehmen; rechtzeitig vor Feststellung des Jahresabschlusses durch die Vertreterversammlung auf seine Kosten eine Abschrift des Jahresabschlusses, des Lageberichts, soweit dieser gesetzlich erforderlich ist einzusehen die Niederschrift über die General- oder Vertreterversammlung einzusehen; die Mitgliederliste einzusehen.

  • Welche Pflichten hat ein Mitglied?

    Hier sei auf § 12 der Satzung verwiesen. In Folge ist dieser aufgeführt: Jedes Mitglied hat die Pflicht, das Interesse der Genossenschaft zu wahren. Es hat insbesondere: den Bestimmungen des Genossenschaftsgesetzes, der Satzung und den Beschlüssen der Vertreterversammlung nachzukommen; die Errichtung eines gleichen oder ähnlichen Unternehmens im Geschäftsbezirk der Genossenschaft ohne Einwilligung des Vorstands zu unterlassen; das gleiche gilt auch für die unmittelbare oder mittelbare Beteiligung an einem solchen Unternehmen; die Einzahlungen auf den Geschäftsanteil oder auf weitere Geschäftsanteile gem. § 37 zu leisten; der Genossenschaft jede Änderung seiner Anschrift, Änderungen der Rechtsform sowie der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse unverzüglich mitzuteilen; bei der Aufnahme ein der Kapitalrücklage (§ 39a) zuzuschreibendes Eintrittsgeld zu zahlen, wenn dies von der Vertreterversammlung festgesetzt wird; Angebotsunterlagen, Preise und Konditionen, Rundschreiben und sonstige Informationen der Genossenschaft gegenüber Außenstehenden streng vertraulich zu behandeln;

  • Wer prüft die Arbeit des Vorstand?

    In erster Linie prüft sich die Genossenschaft selbst, in dem die Mitglieder aus eigenen Reihen einen Aufsichtsrat wählen. Dieser überwacht im Auftrag der Mitglieder die Arbeit und Geschäfte der Vorstände. Zur weiteren Absicherung der Mitglieder sieht der Gesetzgeber eine jährlich stattfindende externe Pflichprüfung vor. Diese wird vom zuständigen Genossenschaftsverband nach Vorgaben des IDW-Institut für Wirtschaftsprüfer durchgeführt.

Dividende

  • Wie hoch ist die Dividende?

    Die Höhe der Dividende bestimmt die Mitgliederversammlung jedes Jahr aufs neue. Sie ist abhängig wie gut das Jahresergebnis ausfällt.

  • Wann wird die Dividende ausbezahlt?

    Da die Dividende erst von der Mitgliederversammlung beschlossen werden muss, findet die Auszahlung ungefähr im April bis Mai des auf das Geschäftsjahr folgenden Jahres statt.

  • Wie wird die Dividende berechnet?

    Die Dividende wird nach Satzung erst ab dem Folgejahr der Einzahlung ausbezahlt. Bisher wurde hiervon abweichend in der Mitgliederversammlung beschlossen die Dividende ab dem Folgemonat der Einzahlung zu berechnen. In die Berechnung geht der Monat mit 30 Tagen und das Jahr mit 360 Tagen ein.

  • Unterliegt die Dividende der Abgeltungssteuer?

    Die Dividende unterliegt wie die meisten anderen Kapitalerträge der Abgeltungssteuer.

  • Warum wird weniger Geld ausbezahlt als Dividende beschlossen wurde?

    Die Dividende unterliegt der Abgeltungssteuer. Diese ist eine sog. Quellensteuer, d.h. die WSF muss von der auszuzahlenden Dividende die Steuer einbehalten und direkt an das Finanzamt abführen.

Wald-Säge Fuchstal

  • Vorstand

    Bernhard Breitsameter
    Florian Riedl
  • Anschrift

    Am Bahnhof 6 86925 Fuchstal Wald-Säge-Fuchstal eG info@wald-saege-fuchstal.de Wald-Säge Fuchstal eG
  • Bankverbindung

    Raiffeisenbank Pfaffenwinkel BLZ 70169509 | Kto 25747 IBAN DE66 7016 9509 0000 0257 47 BIC GENODEF1PEI
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