Die Genossenschaft

 Die Wald-Säge Fuchstal eG wurde am 09. März 2006 in der Rechtsform einer eingetragene Genossenschaft gegründet. Sie ist Mitglied im Genossenschaftverband Bayern.

Der Vorstand führt die operativen Geschäfte der Genossenschaft.

Die Tätigkeit des Vorstandes überwacht der Aufsichtsrat. Er besteht aus gewählten Vertretern der Mitglieder. Die Überwachung konzentriert sich auf die Übereinstimmung der Geschäftstätigkeit mit den Zielen der Mitglieder.

Die Mitglieder üben ihre Rechte in der Generalversammlung aus.

Grundlage der Geschäftstätigkeit bildet das Genossenschaftsgesetzt in Verbindung mit der selbst gegebenen Satzung. Darin sind detailliert Aufgaben Rechte und Pflichten der Mitglieder, des Vorstands, des Aufsichtsrats und der Generalversammlung geregelt.

Die Mitgliedschaft ist nicht beschränkt. Über die Zulassung entscheidet der Vorstand, bei Personen,die nicht forstwirtschaftlich tätig sind ist die weitere Zustimmung des Aufsichtsrats notwendig. Der Vorstand hat festgelegt, dass für eine Neumitgliedschaft mindestens vier Anteile zu je 250,--EUR gezeichnet werden müssen. Es gibt derzeit noch keine Beschränkung bezüglich der maximal zu zeichnenden Geschäftsanteilen.
 
Bei einer sehr großen Flexibilität ist die Genossenschaft durch das demokratische Prinzip sicher vor Übernahme durch Dritte, weil jedem Mitglied unabhängig vom gezeichneten Mindestkapital eine Stimme in der mindestens jährlich stattfindenden Mitgliederversammlung zusteht.

Die Rechtsform der Genossenschaft zeichnet sich mit der niedrigsten Insolvenzquote von gerade einmal 0,1% aus. Die Stabilität der Genossenschaften beruht nicht zuletzt auf der Pflichtmitgliedschaft in einem Genossenschaftsverband der wiederum einen gesetzlichen Prüfungsauftrag wahrzunehmen hat und die Genossenschaft in der Regel jährlich zu prüfen hat. Dabei hält sich der Verband an die Prüfungsstandards des IDW (Institut für Wirtschaftsprüfer). Dabei wird nicht nur der aufgestellte Jahresabschluss sondern umfangreich die Arbeit von Vorstand und Aufsichtsrat sowie die Situation der Genossenschaft geprüft. In der Mitgliederversammlung wird den Mitgliedern über die Prüfung berichtet. Der Prüfbericht liegt zur Einsichtnahme mindestens zwei Wochen vor der Generalversammlung zur Einsichtnahme in den Geschäftsräumen aus.

Die Genossenschaft als besondere Rechtsform einer Kapitalgesellschaft erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Gesetzlich wird der Genossenschaft ein Förderauftrag ihrer Mitglieder gegenüber festgeschrieben. Zur Erfüllung dieser Aufgabe genießt die Genossenschaft zahlreiche bürokratische und steuerliche Vorteile.

Einfacher Ein- und Austritt durch Beitrittserklärung bzw. einfache Kündigung ermöglichen flexible Beteiligungsformen. Es ist kein gesetzliches Mindestkapital vorgeschrieben.

 Der Vorstand

Er besteht aus zwei Mitgliedern. Er wird vom Aufsichtsrat für drei Jahre gewählt. Der Aufsichtsrat bestimmt auch den Vorsitzenden.

Der Vorstand

  • ist verpflichtet, die Geschäfte der Genossenschaft entsprechend der genossenschaftlichen Zielsetzungen ordnungsgemäss zu führen
  • ist für die Betreuung der Genossenschaftsmitglieder verantwortlich
  • plant alle notwendigen sachlichen, personellen und organisatorischen Maßnahmen und setzt diese rechtzeitig um
  • entscheidet über die Aufnahme neuer Mitglieder und legt die Höhe ihrer zum Beitritt zu zeichnenden Geschäftsanteile fest
  • informiert den Aufsichtsrat regelmäßig über die geschäftliche Entwicklung und die gesamtwirtschaftliche Situation

Bernhard Breitsameter
Vorstand
Diplom Forstwirt univ.

 

Florian Riedl
Vorstand
Dipl. Ing. (FH) Forstwirtschaft, M.Sc. GIS (univ.)
Geschäftsführer WBV Schongau

Der Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat besteht aus 6 Mitgliedern, die im 3jährigen Turnus von der Generalversammlung gewählt werden. Das Gremium selbst wählt dann den Aufsichtsratsvorsitzenden und seinen Stellvertreter.

Der Aufsichtsrat

  • überwacht den Vorstand bei der Ausübung der Geschäftsführung
  • kontrolliert den jeweiligen Jahresabschluss und den Lagebericht
  • prüft die Vorschläge des Vorstands für die Verwendung des Jahresergebnisses
  • erstattet der Generalversammlung vor der Feststellung des Jahresabschlusses Bericht


Mitglieder des Aufsichtsrats:

  • Hugo Wirthensohn ( Vorsitzender)
  • Erwin Karg
  • Michael Siller
  • Tosso Geisenberger
  • Johann Jordan

Die Generalversammlung
(Mitgliederversammlung)

Die Mitglieder üben ihre Rechte in den genossenschaftlichen Angelegenheiten in der Generalversammlung aus. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Die ordentliche Generalversammlung findet in den ersten sechs Monaten nach Ablauf eines Geschäftsjahres statt.

Die Generalversammlung beschließt über die im Genossenschaftsgesetz und über die in der Satzung festgelegten Angelegenheiten.

Dazu zählen:

  • Satzungsänderungen
  • Umfang der Bekanntgabe des Prüfungsberichts des Prüfungsverbandes
  • Feststellung des Jahresabschlusses und seine Verwendung
  • Deckung von Jahresfehlbeträgen
  • Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats
  • Wahl und Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats
  • Widerruf der Bestellung von Mitgliedern des Aufsichtsrats
  • Ausschluss von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern

Für die Beschlüsse der Generalversammlung ist eine einfache Mehrheit der gültig abgegebenen Stimmen erforderlich, soweit das Gesetz oder die Satzung keine größere Mehrheit vorschreibt.

Information zur Mitgliedschaft finden Sie hier.

Die Satzung

Die Satzung ist das selbst gegebene 'Gesetz' der Genossenschaft. In der Satzung können die Mitglieder das Genossenschaftsgesetz ergänzende Regelungen festschreiben. Die aktuelle Satzung können Sie hier als pdf-Dokument herunter laden. Zur Ansicht dieser Datei benötigen Sie einen PDF-Viewer.


File name: Satzung_WaldsageFuchstaleG.pdf

  • Vorstand

    Bernhard Breitsameter
    Florian Riedl
  • Anschrift

    Am Bahnhof 6 86925 Fuchstal Wald-Säge-Fuchstal eG info@wald-saege-fuchstal.de Wald-Säge Fuchstal eG
  • Bankverbindung

    Raiffeisenbank Pfaffenwinkel BLZ 70169509 | Kto 25747 IBAN DE66 7016 9509 0000 0257 47 BIC GENODEF1PEI
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