Die Genossenschaft

 Die Wald-Säge Fuchstal eG wurde am 09. März 2006 in der Rechtsform einer eingetragene Genossenschaft gegründet. Sie ist Mitglied im Genossenschaftverband Bayern.

Der Vorstand führt die operativen Geschäfte der Genossenschaft.

Die Tätigkeit des Vorstandes überwacht der Aufsichtsrat. Er besteht aus gewählten Vertretern der Mitglieder. Die Überwachung konzentriert sich auf die Übereinstimmung der Geschäftstätigkeit mit den Zielen der Mitglieder.

Die Mitglieder üben ihre Rechte in der Generalversammlung aus.

Grundlage der Geschäftstätigkeit bildet das Genossenschaftsgesetzt in Verbindung mit der selbst gegebenen Satzung. Darin sind detailliert Aufgaben Rechte und Pflichten der Mitglieder, des Vorstands, des Aufsichtsrats und der Generalversammlung geregelt.

Die Mitgliedschaft ist nicht beschränkt. Über die Zulassung entscheidet der Vorstand, bei Personen,die nicht forstwirtschaftlich tätig sind ist die weitere Zustimmung des Aufsichtsrats notwendig. Der Vorstand hat festgelegt, dass für eine Neumitgliedschaft mindestens vier Anteile zu je 250,--EUR gezeichnet werden müssen. Es gibt derzeit noch keine Beschränkung bezüglich der maximal zu zeichnenden Geschäftsanteilen.
 
Bei einer sehr großen Flexibilität ist die Genossenschaft durch das demokratische Prinzip sicher vor Übernahme durch Dritte, weil jedem Mitglied unabhängig vom gezeichneten Mindestkapital eine Stimme in der mindestens jährlich stattfindenden Mitgliederversammlung zusteht.

Die Rechtsform der Genossenschaft zeichnet sich mit der niedrigsten Insolvenzquote von gerade einmal 0,1% aus. Die Stabilität der Genossenschaften beruht nicht zuletzt auf der Pflichtmitgliedschaft in einem Genossenschaftsverband der wiederum einen gesetzlichen Prüfungsauftrag wahrzunehmen hat und die Genossenschaft in der Regel jährlich zu prüfen hat. Dabei hält sich der Verband an die Prüfungsstandards des IDW (Institut für Wirtschaftsprüfer). Dabei wird nicht nur der aufgestellte Jahresabschluss sondern umfangreich die Arbeit von Vorstand und Aufsichtsrat sowie die Situation der Genossenschaft geprüft. In der Mitgliederversammlung wird den Mitgliedern über die Prüfung berichtet. Der Prüfbericht liegt zur Einsichtnahme mindestens zwei Wochen vor der Generalversammlung zur Einsichtnahme in den Geschäftsräumen aus.

Die Genossenschaft als besondere Rechtsform einer Kapitalgesellschaft erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Gesetzlich wird der Genossenschaft ein Förderauftrag ihrer Mitglieder gegenüber festgeschrieben. Zur Erfüllung dieser Aufgabe genießt die Genossenschaft zahlreiche bürokratische und steuerliche Vorteile.

Einfacher Ein- und Austritt durch Beitrittserklärung bzw. einfache Kündigung ermöglichen flexible Beteiligungsformen. Es ist kein gesetzliches Mindestkapital vorgeschrieben.

 Der Vorstand

Er besteht aus zwei Mitgliedern. Er wird vom Aufsichtsrat für drei Jahre gewählt. Der Aufsichtsrat bestimmt auch den Vorsitzenden.

Der Vorstand

Bernhard Breitsameter
Vorstand
Diplom Forstwirt univ.

 

Florian Riedl
Vorstand
Dipl. Ing. (FH) Forstwirtschaft, M.Sc. GIS (univ.)
Geschäftsführer WBV Schongau

Der Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat besteht aus 6 Mitgliedern, die im 3jährigen Turnus von der Generalversammlung gewählt werden. Das Gremium selbst wählt dann den Aufsichtsratsvorsitzenden und seinen Stellvertreter.

Der Aufsichtsrat


Mitglieder des Aufsichtsrats:

Die Generalversammlung
(Mitgliederversammlung)

Die Mitglieder üben ihre Rechte in den genossenschaftlichen Angelegenheiten in der Generalversammlung aus. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Die ordentliche Generalversammlung findet in den ersten sechs Monaten nach Ablauf eines Geschäftsjahres statt.

Die Generalversammlung beschließt über die im Genossenschaftsgesetz und über die in der Satzung festgelegten Angelegenheiten.

Dazu zählen:

Für die Beschlüsse der Generalversammlung ist eine einfache Mehrheit der gültig abgegebenen Stimmen erforderlich, soweit das Gesetz oder die Satzung keine größere Mehrheit vorschreibt.

Information zur Mitgliedschaft finden Sie hier.

Die Satzung

Die Satzung ist das selbst gegebene 'Gesetz' der Genossenschaft. In der Satzung können die Mitglieder das Genossenschaftsgesetz ergänzende Regelungen festschreiben. Die aktuelle Satzung können Sie hier als pdf-Dokument herunter laden. Zur Ansicht dieser Datei benötigen Sie einen PDF-Viewer.


File name: Satzung_WaldsageFuchstaleG.pdf