Der Vorstand
Er besteht aus zwei Mitgliedern. Er wird vom Aufsichtsrat für drei Jahre gewählt. Der Aufsichtsrat bestimmt auch den Vorsitzenden.
Der Vorstand
- ist verpflichtet, die Geschäfte der Genossenschaft entsprechend der genossenschaftlichen Zielsetzungen ordnungsgemäss zu führen
- ist für die Betreuung der Genossenschaftsmitglieder verantwortlich
- plant alle notwendigen sachlichen, personellen und organisatorischen Maßnahmen und setzt diese rechtzeitig um
- entscheidet über die Aufnahme neuer Mitglieder und legt die Höhe ihrer zum Beitritt zu zeichnenden Geschäftsanteile fest
- informiert den Aufsichtsrat regelmäßig über die geschäftliche Entwicklung und die gesamtwirtschaftliche Situation
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